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Die Zielgruppe der Ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum sind Menschen, die gem. §§ 53/54 ff. SGB XII Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Der Personenkreis im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens umfasst somit volljährige Menschen mit einer wesentlichen seelischen oder geistigen Behinderung, die durch persönliche oder soziale äußere Umstände in Lebenslagen geraten, die sie allein nicht mehr bewältigen können.

 

Sie sind z.B. bislang stationär betreut worden, leben noch in ihrem Familienverbund, haben bereits eine eigene Wohnung, sind obdachlos oder wohnen in einer selbst gewählten Lebens- oder Wohngemeinschaft.

So kann das Wohnen in einer eigenen Wohnung für Sie bereits problematisch werden, wenn folgende Aspekte gegeben sind:

  • Versorgungsmängel im eigenen Haushalt und deutliche Einschränkung der Selbstversorgungsfähigkeit
  • Vereinsamung und Isolation
  • Drohende Wohnungslosigkeit
  • Einschränkung der alltagspraktischen Fähigkeiten

 

Die Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung ergibt sich somit aus der Behinderungen und den kurz benannten Teilhabeeinschränkungen.

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