Antragstellung und Kostenübernahme

Die Kostenübernahme einer Leistung der Eingliederungshilfe erfolgt in der Regel über den örtlichen Sozialhilfeträger oder kann selbst getragen werden. Die Hilfeleistung muss beim jeweiligen Kreis oder Stadt beantragt werden. Innerhalb einer Erstberatung ist es möglich, sich über die Hilfeform beraten zu lassen, und nach positiv beschiedenem Antrag erfolgt die Zuweisung durch den Kreis oder die Stadt an einen geeigneten Träger.

 

Bei Fragen und Interesse an unserer Arbeit können Sie sich persönlich zu den jeweiligen Öffnungszeiten an den Standorten, telefonisch oder aber per Mail an uns wenden. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos, unverbindlich und diskret. Auch für Angehörige und Freunde sind wir jederzeit ansprechbar und informieren über das Angebot.

 

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